Allgemeine Geschäftsbedingungen

w-metaltech d.o.o.
(Identifikationsnummer 8134995000)
Breg 8, 2322 Majšperk
SLOWENIEN

 

Artikel 1 – Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Vertrags- und Geschäftsverbindungen zwischen der w-metaltech d.o.o. und den jeweiligen Vertrags- bzw. Geschäftspartnern, im Folgenden kurz „Kunde(n)“ genannt. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss gültige Fassung.

Diese AGB gelten ausschließlich. Sofern die allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden diesen AGB entgegenstehen bzw. widersprechen, widerspricht die w-metaltech d.o.o. solchen allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits jetzt. Solche allgemeinen Geschäftsbedingungen haben nur dann Geltung, wenn die w-metaltech d.o.o. den betreffenden Bestimmungen selbst schriftlich zugestimmt hat. Sofern die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden mit den AGB der w-metaltech d.o.o. im Widerspruch stehen, sind alleine die AGB der w-metaltech d.o.o. gültig. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass seine allgemeinen Geschäftsbedingungen im solchen Falle nicht gelten.

 

Artikel 2 – Vertragsschluss

Sämtliche Angebote der w-metaltech d.o.o. sind unverbindlich. Sie dienen lediglich zur Übersicht.

Ein Vertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn die w-metaltech d.o.o. dem Kunden gegenüber schriftlich erklärt, dass das Angebot als verbindlich gilt und dieses Angebot durch den Kunden schriftlich angenommen wird oder wenn die w-metaltech d.o.o. über Ersuchen des Kunden mit der angebotsgegenständlichen Leistung beginnt.

 

Artikel 3 – Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bei der w-metaltech d.o.o.. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes sorgfältig aufzubewahren und zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

Der Kunde verpflichtet sich weiters, Zugriff von dritter Seite auf die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere auch von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, der w-metaltech d.o.o. umgehend mitzuteilen. Diese Verpflichtung umfasst ebenso etwaige dahingehenden Versuche sowie etwaige Beschädigungen an der Ware.

Der Kunde verpflichtet sich auch, alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch unterlassene erforderliche Maßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen. Weiters ist die w-metaltech d.o.o. berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden umgehend vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

Im Übrigen verpflichtet sich der Kunde auch, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes weder weiterzuveräußern noch sonst Rechte an der Ware an Dritte einzuräumen. Für den Fall der Verletzung des vorangehenden Satzes überträgt der Kunde an die w-metaltech d.o.o. alle seine Forderungen und/oder Rechte gegenüber solchermaßen begünstigten Dritten und zwar bereits zum Zeitpunkt der Entstehung von solchen Forderungen bzw. Rechten.

Ebenso ist jede Veränderung der Ware vertragswidrig, solange die Ware noch nicht bezahlt bzw. der Eigentumsvorbehalt aufrecht ist.

 

Artikel 4 – Gefahrenübergang,   Gewährleistung, Schadenersatz, Verjährung

Der Kunde übernimmt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe. Sofern die Übergabe der Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt vorgenommen wird, beginnt die Übergabe und somit der Gefahrenübergang zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an diese.

Die w-metaltech d.o.o. leistet für Mängel der Ware, sofern sie zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren, zunächst Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.

Der Kunde verpflichtet sich, Mängel sofort nach deren Entdeckung der w-metaltech d.o.o. mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche. Es wird vereinbart, dass der Kunde die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, die im Zusammenhang mit der Gewährleistung stehen, übernimmt. Dies betrifft insbesondere den Mangel selbst sowie die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Die Garantiefrist für Produkte, für welche eine vorgeschriebene Garantiepflicht besteht, beträgt ein Jahr ab Übergabe. Ist in einem solchen Falle eine längere Garantiefrist vorgeschrieben, dann gilt eine solche Garantiefrist. Im Übrigen gilt für die verdeckten Sachmängel eine sechsmonatige Gewährleistungsfrist, die mit der Warenübergabe beginnt. 

Etwaige Schadenersatzansprüche gegen die w-metaltech d.o.o. erlöschen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber nach Ablauf von 2 Jahren nach der Übergabe. Auch ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies betrifft nicht nur die Schadensersatzpflicht in Verbindung mit den Waren beziehungsweise den Arbeiten der w-metaltech d.o.o., sondern auch deren Erfüllungsgehilfen.

 

Artikel 5 – Zustellungen,  Adressänderungen

Der Kunde gibt zu Beginn der Kontaktaufnahme seine Adresse und sonstigen Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail etc.) bekannt. Der Kunde verpflichtet sich, allfällige Änderungen seiner Adresse oder Kontaktdaten umgehend der w-metaltech d.o.o. mitzuteilen, solange das Vertragsverhältnis bzw. auch die Gewährleistungs- und Schadenersatzfrist offen ist. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so gilt die Zustellung an die ursprünglich bekannte Adresse bzw. die diesbezüglichen Adressdaten als gültig, sodass auch ein Schriftverkehr an eine solche Adresse als zugestellt gilt.

 

Artikel 6 – Preise / Zahlungsbedingungen

Die jeweiligen Preise ergeben sich entweder aufgrund der geltenden Abrechnungspraxis der w-metaltech d.o.o. oder aufgrund von verbindlichen Angeboten.

Der Kunde verpflichtet sich sämtliche Zahlungen immer sofort bei Zugang der Rechnung, spätestens jedoch binnen 14 Tagen zur Einzahlung zu bringen. Spätestens nach Ablauf von 14 Tagen tritt Zahlungsverzug ein. Für diesen Fall gelten 12 % Verzugszinsen als vereinbart.

Festgehalten wird, dass der jeweils in Rechnung gestellte Betrag, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, ohne Abzug eines Skonto zur Einzahlung zu bringen ist.

Eine Aufrechnung wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, sie wurde vorher schriftlich vereinbart.

 

Artikel 7 – Mahn- und Inkassospesen

Die w-metaltech d.o.o. ist nicht verpflichtet offene Rechnungsposten einzumahnen. Sollte sie dennoch einen solchen Mahnbrief versenden, so fallen hierfür pauschale Mahnkosten von € 10,00 pro Mahnbrief an.

Mit Zahlungsverzug ist die w-metaltech d.o.o. berechtigt ein Inkasso- bzw. Anwaltsbüro mit der Eintreibung der offenen Forderung zu beauftragen. Die diesbezüglichen Kosten fallen dem säumigen Schuldner und somit dem Kunden zu.

 

Artikel 8 – Abtretungs-  und Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, eventuelle Forderungen gegenüber der w-metaltech d.o.o. aufzurechnen.

Ebenso ist der Kunde nicht berechtigt, eventuelle Forderungen gegenüber der w-metaltech d.o.o. an Dritte abzutreten. Eine solche Forderungsabtretung ist gegenüber der w-metaltech d.o.o. rechtsunwirksam.

 

Artikel 9 – Vertraulichkeit

Die Kunden verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie von der w-metaltech d.o.o. erhalten, vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten verschlossen zu halten. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

 

Artikel 10 – Gültigkeit der ÖNORM B 2110

Zwischen der w-metaltech d.o.o. und dem Kunden wird vereinbart, dass die Bauwerkvertragsnorm ÖNORM B 2110 zur Anwendung kommt. Die ÖNORM B 2110 beziehungsweise einzelne Bestimmungen daraus gelten ausdrücklich.

 

Artikel 11 – Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AGB teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben davon die übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle einer eventuell unwirksamen Bestimmung gilt jene als vereinbart, die der Bestimmung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der w-metaltech d.o.o. am Nächsten kommt.

 

Artikel 12 – Mündliche Nebenabreden

Sämtliche Mitteilungen, Benachrichtigungen, Fristsetzungen, Mängelrügen etc., insbesondere auch von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, bedürfen für die Gültigkeit der Schriftform. Wurde keine Schriftformerfordernis eingehalten, so sind die betreffenden Nebenabreden für die w-metaltech d.o.o. nicht verbindlich und daher rechtsunwirksam.

 

Artikel 13 – Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Vertragssprache

Als Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen der w-metaltech d.o.o. und dem Kunden wird als ausschließliche Zuständigkeit Ptuj vereinbart, wobei es der w-metaltech d.o.o. freisteht, den Kunden auch vor einem anderen zulässigen Gerichtsstand zu klagen. Weiters wird die ausschließliche Anwendung des slowenischen Rechtes mit Ausschluss der Verweisungsnormen vereinbart. Soweit zulässig, gilt zwischen dem Kunden und der w-metaltech d.o.o. Deutsch als Vertragssprache, andernfalls jedoch ausschließlich Slowenisch.

 

 

Majšperk, am 24.11.2020